Ablauf & Kosten




 

Ein Weg Psychologische Praxis

In meiner psychologischen Praxis ist mir Transparenz sehr wichtig. Hier können Sie alles zu den Abläufen und Kosten sowie Kostenzuschüsse nachlesen. Bei weiteren Fragen zögern Sie bitte nicht mich zu kontaktieren.


 

Ablauf der klinisch-psychologischen Behandlung und Beratung

Nach der Kontaktaufnahme, telefonisch, per E-Mail oder mittels Kontaktformular, wird ein Termin für ein Erstgespräch vereinbart. Im Erstgespräch erfolgt ein gegenseitiges und unverbindliches Kennenlernen in dem Ihre Anliegen sowie ihre Erwartungen besprochen und Ziele vereinbart werden.

Von meiner Seite erfolgen nach dem ersten Kennenlernen eine Einschätzung über Behandlungsmöglichkeiten, ein denkbarer Ausblick eines Behandlungsplans sowie die Klärung von noch auftretenden Fragen. Anschließend können Folgetermine für eine klinisch-psychologische Behandlung oder psychologische Beratung vereinbart werden.

Eine klinisch-psychologische Behandlung kann je nach Thema unterschiedlich lange Zeit in Anspruch nehmen. Dabei ist grundsätzlich von einer längeren Behandlungsdauer auszugehen als bei einer psychologischen Beratung.

Eine Einheit im Einzel- oder Gruppensetting dauert 50 Minuten.


 

Kosten der klinisch-psychologischen Behandlung und Beratung

Die Kosten für ein Erstgespräch, eine Behandlung oder Beratung belaufen sich auf jeweils 95,00 Euro pro Einheit a 50 Minuten.

Die Kosten für Leistungen von Psychologen können seit dem 01.01.2024 mit der jeweiligen Kasse verrechnet werden. Die Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Untersuchung und die Erbringung einer ärztlichen Bestätigung bis spätestens vor der 2. Einheit! Die Höhe der Zuschüsse unterscheiden sich dabei zwischen den jeweiligen Kassen. 

Nähere Informationen sind unter nachfolgenden Link zu finden: Kostenzuschuss 




 

Ablauf einer klinisch-psychologischen Diagnostik

Nach der Kontaktaufnahme, telefonisch, per E-Mail oder mittels Kontaktformular, wird ein Termin für ein Erstgespräch vereinbart. Für das Erstgespräch bitte ich Sie, eine ärztliche Überweisung oder die Ihres Psychotherapeuten bzw. Psychotherapeutin mitzubringen.
Um eine klinisch-psychologische Diagnostik mit der Krankenkasse verrechnen zu können, benötigen Sie ein Überweisungsschreiben, in dem die Zuweisung mit einer Verdachtsdiagnose sowie eine präzise Fragestellung angegeben sind.

Mittels der Überweisung und einem ausführlichen Anamnesegesprächs erhalte ich so erste Informationen darüber, was als Fragestellung für die klinisch-psychologische Diagnostik angenommen wird und welche Testinstrumente im weiteren Verlauf zur Anwendung kommen könnten. Dies ermöglicht mir auch, Ihnen eine ungefähre Abschätzung der benötigten Dauer und Kosten abgeben zu können. Am Ende des Anamnesegesprächs, dieses dauert 50 Minuten, können weitere Termine vereinbart werden. Die Folgetermine in der die klinisch-psychologische Testung mittels computerunterstützte Mittel durchgeführt wird, können die Dauer einer Einheit auch überschreiten. Dies wird ebenfalls im Vorfeld genau besprochen. Am Ende der Diagnostik ist eine ausführliche Befundbesprechung geplant, diese dauert zwischen 15 und 45 Minuten. Dabei werden die Ergebnisse besprochen, daraus resultierende Behandlungsschritte sowie auftauchende Fragen geklärt.


 

Kosten einer klinisch-psychologischen Diagnostik

Die Kosten für eine klinisch-psychologische Diagnostik sind abhängig von der Anzahl der verwendeten Testinstrumente. Auch eine im Vorfeld durchgeführte Anamnese sowie die ausführlich durchgeführte Befundbesprechung werden verrechnet. Wenn Sie eine klinisch-psychologische Diagnostik bei WahlpsychologInnen in Anspruch genommen haben, bekommen Sie ca. 80% des Betrags von Ihrer Krankenkasse refundiert. Für die Kostenerstattung benötigen Sie eine Zuweisung sowie eine detaillierte, saldierte Honorarnote von Seiten des Wahlpsychologen bzw. der Wahlpsychologin.


Nähere Informationen zur Kostenerstattung sind unter nachfolgenden Link zu finden:
Kostenerstattung


 

Terminabsage

Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, so bitte ich Sie darum, mich 24 Stunden vorher per Anruf, SMS oder E-Mail darüber zu informieren. Nicht abgesagte Termine werden zur Gänze in Rechnung gestellt.

Verschwiegenheitspflicht

Ich unterliege der Verschwiegenheitspflicht nach § 37 des Psychologengesetzes. Die Verschwiegenheit gilt uneingeschränkt, d.h. auch gegenüber Familienangehörigen oder anderen Personen.

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